Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der B2B-Plattform rohrio.de
Anbieter
Rohrio UG (haftungsbeschränkt)
Zum Riedlein 22
91737 Ornbau
Deutschland
Vertreten durch die Geschäftsführerin:
Oksana Ryaboshlyk
Registergericht: Amtsgericht Ansbach
Handelsregisternummer: HRB 8993
Telefon: +49 9826 6596718
E-Mail: info@rohrio.de
Website: rohrio.de
Nachfolgend „Rohrio“ genannt.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Registrierung, den Abschluss eines Probeabonnements, den Abschluss kostenpflichtiger Abonnements und die Nutzung der B2B-Plattform rohrio.de.
- Das Angebot von Rohrio richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Verbraucher sind von der Registrierung und Nutzung der Plattform ausgeschlossen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher wird nicht eingeräumt.
- Vertragspartner von Rohrio ist stets das registrierte Unternehmen, nicht der einzelne Mitarbeiter, der die Registrierung, Bestellung oder Nutzung vornimmt.
- Eine Registrierung als Kunde ist derzeit nur für Unternehmen mit Sitz in Deutschland möglich.
- Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Rohrio ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ihre Geltung setzt eine ausdrückliche Bestätigung durch die Geschäftsführung von Rohrio in Textform voraus.
- Diese AGB enthalten zugleich die Nutzungsbedingungen für Firmenkonten und Mitarbeiterkonten. Gesonderte Nutzungsbedingungen bestehen nicht.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffe:
- Kunde ist das Unternehmen, für das ein Firmenkonto eingerichtet und ein Probeabonnement oder kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen wird.
- Nutzer ist ein Mitarbeiter oder sonstiger Beauftragter des Kunden, der über ein persönliches Nutzerkonto auf die Plattform zugreift.
- Firmenkonto ist die Gesamtheit aller einem Kunden zugeordneten Nutzerkonten, Abonnements, Anfragen und sonstigen Unternehmensdaten.
- Nutzerkonto ist der persönliche Zugang eines einzelnen Nutzers zur Plattform.
- Abonnement ist die entgeltliche zeitlich begrenzte Berechtigung des Kunden, die Leistungen eines bestimmten Tarifs zu nutzen.
- Abrechnungsperiode ist der jeweils einen Monat umfassende Zeitraum, für den ein kostenpflichtiges Abonnement freigeschaltet und bezahlt wurde.
- Anfrage ist eine durch einen Nutzer über das Anfrageformular vollständig abgesendete Produktanfrage.
- Anbieter sind von Rohrio ausgewählte Unternehmen aus dem Bereich Rohr- und Leitungsprodukte, an die passende Anfragen weitergeleitet werden können.
- Angebot ist eine von einem Anbieter als Reaktion auf eine weitergeleitete Anfrage übermittelte technische oder kaufmännische Erklärung.
§ 3 Gegenstand der Plattformleistung
- Rohrio betreibt eine B2B-Plattform zur Erfassung und Weiterleitung von Anfragen nach Rohr- und Leitungsprodukten sowie zur Darstellung von Angeboten geeigneter Anbieter.
- Die Plattformleistungen umfassen insbesondere:
a. die Bereitstellung von Firmen- und Nutzerkonten,
b. die Erfassung von Produktanfragen,
c. die Auswahl fachlich geeigneter Anbieter anhand technischer, produktbezogener, geografischer und kommerzieller Kriterien,
d. die Weiterleitung von Anfragen an ausgewählte Anbieter,
e. die Entgegennahme und organisatorische Bearbeitung eingehender Angebote,
f. die Darstellung wesentlicher Angebotsinformationen und des Originalangebots im persönlichen Nutzerbereich.
- Rohrio erbringt ausschließlich technische, organisatorische und vermittelnde Leistungen.
- Rohrio wird nicht Vertragspartner eines zwischen dem Kunden und einem Anbieter angebahnten oder geschlossenen Liefer-, Kauf-, Werk- oder sonstigen Vertrags.
- Rohrio gibt keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen im Namen des Kunden oder eines Anbieters ab und ist nicht berechtigt, Verträge im Namen eines Kunden oder Anbieters anzunehmen oder abzuschließen.
- Rohrio schuldet insbesondere nicht:
a. das Zustandekommen eines Vertrags zwischen Kunde und Anbieter,
b. den Eingang einer bestimmten Zahl von Angeboten,
c. den Eingang eines Angebots innerhalb einer bestimmten Frist,
d. eine bestimmte Qualität, Vollständigkeit oder Wirtschaftlichkeit eines Angebots,
e. die Lieferfähigkeit oder Zahlungsfähigkeit eines Anbieters,
f. die mangelfreie oder rechtzeitige Leistungserbringung durch einen Anbieter,
g. einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Kunden.
- Rohrio erhält für Geschäfte zwischen Kunden und Anbietern keine Vermittlungsprovision. Die Vergütung von Rohrio besteht ausschließlich aus den Entgelten für die Plattformabonnements.
§ 4 Registrierung und Firmenkonto
- Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung und Freischaltung durch Rohrio voraus.
- Bei der Registrierung müssen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum Unternehmen und zum registrierenden Nutzer gemacht werden.
- Rohrio ist berechtigt, insbesondere folgende Angaben zu prüfen:
a. Firmenname und Rechtsform,
b. Geschäftsanschrift,
c. Unternehmenswebsite,
d. geschäftliche E-Mail-Domain,
e. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
f. öffentlich zugängliche Unternehmensinformationen.
- Rohrio kann eine Registrierung ablehnen, insbesondere wenn:
a. die Angaben unvollständig, widersprüchlich oder nicht plausibel sind,
b. die Unternehmereigenschaft nicht ausreichend nachgewiesen ist,
c. ein Firmenkonto für das Unternehmen bereits besteht,
d. das Nutzerlimit des bestehenden Firmenkontos erreicht ist,
e. konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch oder Täuschung bestehen.
- Pro Unternehmen kann nur ein Firmenkonto bestehen. Mehrfachregistrierungen eines Unternehmens sind nicht zulässig.
- Die Zuordnung eines Unternehmens kann insbesondere anhand des Firmennamens, der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, der Website, der geschäftlichen E-Mail-Domain und weiterer Unternehmensdaten erfolgen.
- Registrieren sich mehrere Mitarbeiter desselben Unternehmens, werden ihre Nutzerkonten demselben Firmenkonto zugeordnet.
- Jeder Nutzer muss ein eigenes persönliches Nutzerkonto verwenden. Das Teilen von Zugangsdaten oder die gemeinsame Nutzung eines Nutzerkontos durch mehrere Personen ist untersagt.
- Jeder Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Personen zu schützen.
- Besteht der Verdacht, dass Zugangsdaten unbefugt genutzt wurden, muss Rohrio unverzüglich unter info@rohrio.de informiert werden.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass nur berechtigte Mitarbeiter und Beauftragte Nutzerkonten für sein Firmenkonto unterhalten.
- Änderungen der Unternehmens-, Kontakt- oder Nutzerdaten sind unverzüglich zu aktualisieren oder Rohrio mitzuteilen.
§ 5 Nutzerkonten, Nutzerlimits und Zugriffsrechte
- Die Anzahl der Nutzerkonten richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif.
- Auf das Nutzerlimit werden sämtliche registrierten Nutzerkonten des Unternehmens angerechnet, unabhängig davon, ob sie aktuell verwendet werden oder ob einzelne Funktionen des Nutzerkontos deaktiviert wurden.
- Ein Nutzerplatz wird erst frei, wenn das betreffende Nutzerkonto vollständig gelöscht wurde.
- Ist das Nutzerlimit eines Firmenkontos erreicht, können keine weiteren Mitarbeiter registriert werden. Die Registrierung wird in diesem Fall abgelehnt.
- Eine Vormerkung oder automatische spätere Freischaltung findet nicht statt.
- Jeder Nutzer sieht grundsätzlich nur:
a. die von ihm selbst erstellten Anfragen,
b. die diesen Anfragen zugeordneten Angebote,
c. die von ihm selbst ausgelösten Zahlungs- und Rechnungsinformationen, soweit diese Funktion verfügbar ist.
- Nutzer erhalten keinen automatischen Zugriff auf Anfragen, Angebote oder Rechnungen anderer Mitarbeiter desselben Unternehmens.
- Das Abonnement und das Anfragekontingent gelten dennoch gemeinsam für das gesamte Unternehmen.
- Alle registrierten Nutzer eines Unternehmens sind grundsätzlich berechtigt:
a. ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen,
b. einen Tarifwechsel zu veranlassen,
c. das Firmenabonnement zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode zu kündigen.
- Der handelnde Nutzer bestätigt bei einer kostenpflichtigen Bestellung oder einem Tarifwechsel ausdrücklich:
Ich handle im Namen des angegebenen Unternehmens und bin berechtigt, das Abonnement für dieses Unternehmen abzuschließen oder zu ändern.
- Rohrio kann bei konkreten Zweifeln einen angemessenen Nachweis der internen Berechtigung verlangen.
- Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass Nutzer nur Handlungen vornehmen, zu denen sie im Innenverhältnis berechtigt sind.
- Rohrio darf auf die im Bestell- oder Änderungsvorgang abgegebene Berechtigungsbestätigung vertrauen, solange keine konkreten Anhaltspunkte für eine fehlende Berechtigung bestehen.
- Über den Abschluss, einen Wechsel oder die Kündigung des Firmenabonnements werden sämtliche registrierten Nutzer des Unternehmens per E-Mail informiert.
- Rechnungen sind grundsätzlich nur für den Nutzer einsehbar, der die betreffende Zahlung vorgenommen hat.
§ 6 Tarife und Leistungsgrenzen
- Rohrio bietet die folgenden kostenpflichtigen Tarife an:
Tarif Basis
- Preis: 10,90 Euro netto je Abrechnungsperiode,
- maximal ein registrierter Nutzer,
- maximal zehn abgesendete Anfragen je Abrechnungsperiode,
- Speicherung von Anfragen und zugehörigen Angeboten für drei Monate.
Tarif Standard
- Preis: 25,90 Euro netto je Abrechnungsperiode,
- maximal fünf registrierte Nutzer,
- maximal 50 abgesendete Anfragen je Abrechnungsperiode,
- Speicherung von Anfragen und zugehörigen Angeboten für sechs Monate.
Tarif Premium
- Preis: 45,90 Euro netto je Abrechnungsperiode,
- maximal zehn registrierte Nutzer,
- maximal 100 abgesendete Anfragen je Abrechnungsperiode,
- Speicherung von Anfragen und zugehörigen Angeboten für zwölf Monate.
- Zu den genannten Nettopreisen kommt die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.
- Die Nutzer- und Anfragegrenzen gelten für das gesamte Unternehmen und nicht gesondert für jeden Nutzer.
- Weitere tarifabhängige Funktionen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die dem Kunden unmittelbar vor Abschluss des Abonnements angezeigt wird.
- Werbliche Bezeichnungen oder Beschreibungen begründen keine bestimmte Reaktionszeit, Mindestverfügbarkeit oder Erfolgsgarantie, sofern dies nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung zugesagt wird.
- Nicht verbrauchte Anfragen können nicht auf die nächste Abrechnungsperiode übertragen werden.
- Ein zusätzliches Anfragekontingent kann nicht gesondert erworben werden.
§ 7 Probeabonnement
- Rohrio kann Unternehmen ein kostenloses Probeabonnement für einen Zeitraum von zehn Tagen anbieten.
- Das Probeabonnement kann je Unternehmen nur einmal in Anspruch genommen werden.
- Das Probeabonnement kann nur durch einen Mitarbeiter des Unternehmens abgeschlossen werden.
- Besteht oder bestand für das Unternehmen bereits ein Probeabonnement, können weitere Mitarbeiter dieses Unternehmens kein weiteres Probeabonnement abschließen.
- Für das Probeabonnement gelten folgende Begrenzungen:
a. maximal ein Nutzer,
b. maximal drei abgesendete Anfragen,
c. Speicherung der Anfragen und Angebote für einen Monat.
- Das Probeabonnement umfasst nicht automatisch sämtliche Funktionen des Premiumtarifs.
- Für das Probeabonnement müssen keine Zahlungsdaten angegeben werden.
- Das Probeabonnement endet automatisch nach zehn Tagen. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
- Das Probeabonnement wird nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt.
- Ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht ausschließlich durch eine gesonderte ausdrückliche Bestellung und erfolgreiche Zahlung.
- Nach Ende des Probeabonnements bleibt der Zugriff auf die während des Probeabonnements erstellten Anfragen und eingegangenen Angebote bis zum Ablauf der jeweiligen Speicherfrist bestehen.
- Nach Ende des Probeabonnements können keine neuen Anfragen abgesendet werden, solange kein kostenpflichtiges Abonnement besteht.
- Wird während der Speicherfrist ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen, beginnt für die zu diesem Zeitpunkt noch vorhandenen Anfragen und Angebote mit Beginn des kostenpflichtigen Abonnements eine neue Speicherfrist nach dem gewählten Tarif.
- Mit Beginn des kostenpflichtigen Abonnements steht das vollständige Anfragekontingent des gewählten Tarifs zur Verfügung. Während des Probeabonnements abgesendete Anfragen werden nicht auf dieses Kontingent angerechnet.
§ 8 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Tarife und Leistungen auf rohrio.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
- Vor Abgabe der Bestellung werden dem Nutzer insbesondere angezeigt:
a. der gewählte Tarif,
b. der Nettopreis,
c. die anfallende Umsatzsteuer,
d. der Gesamtpreis,
e. die Laufzeit und Verlängerungsregelung,
f. die Nutzer- und Anfragegrenzen,
g. die geltende Fassung dieser AGB.
- Der Nutzer muss vor Abgabe der kostenpflichtigen Bestellung durch eine nicht vorausgewählte Checkbox bestätigen:
a. dass er die AGB gelesen hat und ihrer Geltung zustimmt,
b. dass er im Namen des Kunden handelt und zum Abschluss berechtigt ist.
- Mit Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Abonnements ab.
- Der Vertrag kommt erst zustande, wenn:
a. der Zahlungsdienstleister die Zahlung erfolgreich bestätigt hat und
b. das gewählte Abonnement durch Rohrio beziehungsweise das Plattformsystem aktiviert wurde.
- Nach erfolgreicher Zahlung und Aktivierung erhält der zahlende Nutzer eine Bestätigung per E-Mail.
- Gleichzeitig wird eine elektronische Rechnung erstellt, im persönlichen Nutzerbereich des zahlenden Nutzers bereitgestellt und per E-Mail oder über einen Link zugänglich gemacht.
- Die Rechnung wird auf das Unternehmen ausgestellt. Der zahlende Nutzer kann zusätzlich als Ansprechpartner auf der Rechnung aufgeführt werden.
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Rohrio protokolliert insbesondere:
a. Datum und Uhrzeit der Bestellung,
b. den handelnden Nutzer,
c. das Unternehmen,
d. den gewählten Tarif,
e. Preis und Laufzeit,
f. die Version der akzeptierten AGB,
g. Datum und Uhrzeit der Zustimmung.
- Die zum Vertragsschluss geltende AGB-Fassung wird als unveränderliche Datei archiviert.
- Die Bestätigungs-E-Mail enthält einen dauerhaften Link zu der konkret akzeptierten und archivierten AGB-Fassung.
- Alte AGB-Fassungen werden nicht durch neue Fassungen überschrieben.
§ 9 Preise, Zahlung und Rechnungen
- Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Zahlung erfolgt über eine im Bestellprozess angebotene Zahlungsmethode.
- Zum Start der Plattform können insbesondere folgende Zahlungsarten angeboten werden:
a. PayPal,
b. Kreditkartenzahlung über Stripe,
c. SEPA-Zahlung über Stripe.
- Die Verfügbarkeit einer bestimmten Zahlungsart kann von der technischen Verfügbarkeit, dem Land, der Bonitäts- oder Risikoprüfung des Zahlungsdienstleisters und weiteren Voraussetzungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters abhängen.
- Für die Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die Bedingungen des ausgewählten Zahlungsdienstleisters.
- Die Zahlung ist mit Abschluss des jeweiligen Abonnements beziehungsweise Tarifwechsels fällig.
- Der Nutzer, der eine Zahlung auslöst, wird Zahlungs- und Rechnungskontakt für die dadurch neu beginnende Abrechnungsperiode.
- Für folgende Verlängerungen wird grundsätzlich die von diesem Nutzer verwendete oder hinterlegte Zahlungsmethode genutzt.
- Rechnungen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt.
- Der Kunde ist verpflichtet, richtige und vollständige Rechnungs- und Zahlungsdaten anzugeben.
- Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen.
- Im Fall einer vom Kunden zu vertretenden Rückbuchung oder eines unberechtigten Zahlungswiderspruchs kann Rohrio die hierdurch tatsächlich entstandenen Kosten verlangen.
§ 10 Laufzeit und automatische Verlängerung
- Ein kostenpflichtiges Abonnement wird für eine Abrechnungsperiode von einem Monat abgeschlossen.
- Die Abrechnungsperiode beginnt mit der erfolgreichen Zahlungsbestätigung und Aktivierung des Abonnements.
- Beginnt das Abonnement beispielsweise am 18. eines Monats, umfasst die Abrechnungsperiode grundsätzlich den Zeitraum bis zum Ablauf des 17. des folgenden Monats.
- Das konkrete Beginn- und Enddatum wird im Nutzerkonto angezeigt.
- Das Abonnement verlängert sich um eine weitere Abrechnungsperiode, sofern:
a. das Abonnement nicht zuvor wirksam gekündigt wurde und
b. der Zahlungsdienstleister die Zahlung für die neue Abrechnungsperiode erfolgreich bestätigt.
- Die Verlängerung wird nur wirksam, wenn die Zahlung erfolgreich bestätigt wird.
- Wird die Verlängerungszahlung nicht bestätigt:
a. erfolgt durch Rohrio kein weiterer automatischer Zahlungsversuch,
b. erhält der Zahlungs- und Rechnungskontakt eine E-Mail über die fehlgeschlagene Zahlung,
c. verlängert sich das Abonnement nicht,
d. entsteht für die nicht aktivierte neue Abrechnungsperiode keine Entgeltforderung von Rohrio,
e. wird keine kostenpflichtige Mahnung versendet,
f. können keine neuen Anfragen abgesendet werden.
- Das Firmenkonto und die Nutzerkonten bleiben nach einer fehlgeschlagenen Verlängerungszahlung grundsätzlich erreichbar.
- Bereits vorhandene Anfragen und Angebote bleiben bis zum Ablauf ihrer jeweils geltenden Speicherfrist sichtbar.
- Ein neues kostenpflichtiges Abonnement kann jederzeit durch einen erneuten Bestell- und Zahlungsvorgang abgeschlossen werden.
§ 11 Ordentliche Kündigung
- Das Abonnement kann jederzeit zum Ende der laufenden, bereits bezahlten Abrechnungsperiode gekündigt werden.
- Für die Kündigung gilt keine zusätzliche Kündigungsfrist.
- Die Kündigung wird im Nutzerbereich über die Schaltfläche „Abo kündigen“ im Bereich „Mein Konto“ unter dem Tab „Abonnement“ eingeleitet.
- Nach Einleitung der Kündigung wird an die geschäftliche E-Mail-Adresse des handelnden Nutzers ein Bestätigungslink gesendet.
- Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie über den Bestätigungslink bestätigt wurde.
- Nach erfolgreicher Bestätigung wird die Kündigung im Nutzerkonto angezeigt.
- Sämtliche registrierten Nutzer des Unternehmens werden per E-Mail über die Kündigung und deren Wirksamkeitszeitpunkt informiert.
- Bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode können die Leistungen des gebuchten Tarifs weiter genutzt werden.
- Bei einer ordentlichen Kündigung erfolgt keine anteilige Erstattung des Entgelts für die bereits begonnene Abrechnungsperiode.
- Gesetzliche Erstattungs-, Minderungs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
- Die Kündigung des Abonnements führt nicht automatisch zur Löschung des Firmenkontos, der Nutzerkonten oder der gespeicherten Anfragen und Angebote.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 12 Tarifwechsel
Upgrade
- Der Wechsel in einen höherwertigen Tarif kann von jedem registrierten Nutzer des Unternehmens veranlasst werden.
- Vor Abschluss des Upgrades wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass:
a. das bisherige Abonnement sofort endet,
b. das für das bisherige Abonnement gezahlte Entgelt nicht angerechnet oder erstattet wird,
c. der vollständige Preis des neuen Tarifs sofort fällig wird,
d. mit erfolgreicher Zahlung eine neue Abrechnungsperiode beginnt.
- Das Upgrade wird erst nach ausdrücklicher Bestätigung, erfolgreicher Zahlung und Aktivierung wirksam.
- Mit Beginn des neuen Tarifs steht das vollständige Anfragekontingent des neuen Tarifs zur Verfügung.
- Der Nutzer, der das Upgrade bezahlt, wird Zahlungs- und Rechnungskontakt für die neue Abrechnungsperiode.
- Sämtliche registrierten Nutzer des Unternehmens werden über das Upgrade informiert.
Downgrade
- Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif wird erst zum Ende der laufenden, bereits bezahlten Abrechnungsperiode wirksam.
- Bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode bleiben die Leistungen des bisherigen Tarifs bestehen.
- Mit Beginn der folgenden Abrechnungsperiode wird der niedrigere Tarif zum dann geltenden Preis aktiviert, sofern die Zahlung erfolgreich bestätigt wird.
- Ein Downgrade kann nur durchgeführt werden, wenn das Unternehmen zum Wirksamkeitszeitpunkt das Nutzerlimit des niedrigeren Tarifs einhält.
- Soweit erforderlich, müssen vor dem Downgrade Nutzerkonten vollständig gelöscht werden.
- Eine bloße Nichtnutzung oder Einschränkung eines Nutzerkontos gibt keinen Nutzerplatz frei.
- Sind zum maßgeblichen Zeitpunkt mehr Nutzerkonten vorhanden, als der neue Tarif zulässt, wird das Downgrade nicht durchgeführt.
- Rohrio wählt nicht eigenständig aus, welche Nutzerkonten gelöscht werden.
- Das Unternehmen ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig die Löschung der erforderlichen Nutzerkonten zu veranlassen.
- Sämtliche registrierten Nutzer des Unternehmens werden über den vorgesehenen und den wirksam gewordenen Tarifwechsel informiert.
Speicherfristen bei Tarifwechseln
- Für eine Anfrage gilt grundsätzlich die Speicherfrist des Tarifs, unter dem die Anfrage abgesendet wurde.
- Ein späterer Wechsel zwischen kostenpflichtigen Tarifen ändert die bereits laufende Speicherfrist grundsätzlich nicht rückwirkend.
- Die besondere Neuberechnung der Speicherfrist beim Wechsel vom Probeabonnement in ein kostenpflichtiges Abonnement richtet sich nach § 7 Absatz 13.
§ 13 Anfragekontingent
- Das Anfragekontingent gilt für die jeweilige individuelle Abrechnungsperiode des Unternehmens und nicht für einen Kalendermonat.
- Das Kontingent steht allen registrierten Nutzern des Unternehmens gemeinsam zur Verfügung.
- Als Anfrage zählt jede über das Anfrageformular vollständig abgesendete Anfrage.
- Eine Anfrage wird mit dem Absenden auf das Kontingent angerechnet.
- Nicht abgesendete Entwürfe werden nicht auf das Kontingent angerechnet.
- Bereits abgesendete Anfragen können nicht nachträglich bearbeitet oder korrigiert werden.
- Soll eine bereits abgesendete Anfrage geändert, berichtigt oder ergänzt werden, muss eine neue Anfrage abgesendet werden.
- Die neue Anfrage wird erneut auf das Anfragekontingent angerechnet.
- Eine abgesendete Anfrage wird auch dann auf das Kontingent angerechnet, wenn:
a. sie später vom Nutzer zurückgezogen wird,
b. Rohrio sie wegen Unvollständigkeit oder fehlender Plausibilität nicht weiterleitet,
c. kein Anbieter darauf antwortet,
d. kein Angebot eingeht,
e. der Nutzer nachträglich einen Fehler feststellt.
- Nicht verbrauchte Anfragen verfallen mit Ablauf der jeweiligen Abrechnungsperiode.
- Zu Beginn einer neuen erfolgreich bezahlten Abrechnungsperiode wird das Anfragekontingent entsprechend dem gebuchten Tarif neu bereitgestellt.
- Ist das Kontingent ausgeschöpft, können keine weiteren Anfragen abgesendet werden.
- Ein zusätzliches Kontingent kann nicht gesondert erworben werden. Der Kunde kann in diesem Fall ein Upgrade in einen höheren Tarif vornehmen.
§ 14 Erstellung und Inhalt von Anfragen
- Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller in einer Anfrage enthaltenen Angaben verantwortlich.
- Eine Anfrage kann insbesondere technische Spezifikationen, Mengen, Maße, Normen, Werkstoffe, Prüfanforderungen, Lieferbedingungen, Lieferzeiten, Projektangaben und hochgeladene Dateien enthalten.
- Rohrio prüft Anfragen vor der Weiterleitung organisatorisch auf Vollständigkeit, Plausibilität und grundsätzliche Bearbeitbarkeit.
- Rohrio ist nicht verpflichtet, technische, kaufmännische, rechtliche oder tatsächliche Angaben des Kunden auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
- Rohrio kann eine Anfrage insbesondere ablehnen, wenn:
a. sie unvollständig oder nicht plausibel ist,
b. sie technisch nicht bearbeitet werden kann,
c. sie offensichtlich rechtswidrige Inhalte enthält,
d. sie Schadsoftware oder sicherheitsgefährdende Dateien enthält,
e. sie nicht dem Zweck der Plattform entspricht,
f. die Weiterleitung für Rohrio oder Dritte unzumutbar wäre.
- Rohrio ist nicht verpflichtet, bei einer unvollständigen oder unplausiblen Anfrage Rückfragen zu stellen oder eine Nachbesserungsmöglichkeit einzuräumen.
- Formal vollständige, plausible, technisch bearbeitbare und rechtlich zulässige Anfragen werden von Rohrio an ausgewählte geeignete Anbieter weitergeleitet.
- Rohrio schuldet keine bestimmte Bearbeitungs- oder Weiterleitungszeit.
- Ein Anspruch auf sofortige Weiterleitung besteht nicht.
§ 15 Auswahl und Anschreiben von Anbietern
- Rohrio kann Anfragen an ausgewählte Anbieter mit Sitz innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs weiterleiten.
- Der Kunde erklärt sich mit der vertragsgemäßen Weiterleitung der in der Anfrage enthaltenen Unternehmens-, Kontakt-, technischen und kommerziellen Daten sowie der hochgeladenen Unterlagen an geeignete Anbieter in diesen Staaten einverstanden.
- Ein Anspruch auf die Auswahl eines Anbieters aus einem bestimmten Staat besteht nur, soweit der Kunde eine entsprechende geografische Auswahlmöglichkeit im Anfrageformular verwendet und Rohrio diese Auswahl als verbindliches Anfragekriterium anbietet.
- Rohrio entscheidet anhand der vorhandenen technischen, produktbezogenen, geografischen und kommerziellen Kriterien, welche Anbieter für eine Anfrage fachlich geeignet erscheinen.
- Die Auswahl kann insbesondere beruhen auf:
a. Produktkategorie,
b. Werkstoff und Abmessungen,
c. technischen Normen,
d. Prüfanforderungen,
e. Anbieterland,
f. Liefermöglichkeiten,
g. bekannten technischen Leistungsmerkmalen.
- Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Anbieter angeschrieben oder von der Weiterleitung ausgeschlossen werden, sofern dies nicht als Auswahlkriterium im Anfrageformular vorgesehen ist.
- Rohrio schuldet weder eine Mindestzahl noch eine Höchstzahl angeschriebener Anbieter.
- Rohrio ist nicht verpflichtet, sämtliche am Markt verfügbaren Anbieter zu ermitteln oder anzuschreiben.
- Mit der Anfrage werden die für die Bearbeitung erforderlichen Unternehmens-, Kontakt-, technischen und kommerziellen Daten des Kunden an die ausgewählten Anbieter übermittelt.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Anfrage angegebenen geschäftlichen Kontaktdaten und Unterlagen den ausgewählten Anbietern offengelegt werden.
- Rohrio übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein ausgewählter Anbieter:
a. die Anfrage bearbeitet,
b. Kontakt mit dem Kunden aufnimmt,
c. ein Angebot abgibt,
d. zur gewünschten Zeit oder zu den gewünschten Bedingungen liefern kann.
§ 16 Angebote von Anbietern
- Anbieter übermitteln ihre Angebote grundsätzlich an Rohrio.
- Rohrio prüft eingehende Angebote ausschließlich organisatorisch und ordnet sie der betreffenden Anfrage zu.
- Rohrio kann insbesondere folgende Angebotsinformationen in den persönlichen Nutzerbereich eintragen:
a. Angebotsdatum,
b. Name des Anbieters,
c. Angebotsbetrag,
d. Lieferzeit,
e. Gültigkeitsdauer,
f. erkennbare Abweichungen von der Anfrage,
g. weitere wesentliche Angebotsinformationen.
- Das vollständige Originalangebot kann als PDF-Datei auf dem Server von Rohrio gespeichert und im persönlichen Nutzerbereich verlinkt werden.
- Rohrio führt keine technische, kaufmännische, steuerliche oder rechtliche Prüfung des Angebots durch.
- Rohrio prüft insbesondere nicht:
a. die technische Eignung der angebotenen Produkte,
b. die Vollständigkeit der angebotenen Leistungen,
c. die Angemessenheit des Preises,
d. die Richtigkeit von Lieferzeiten,
e. die Bonität oder Leistungsfähigkeit des Anbieters,
f. die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der Angebotsbedingungen.
- Rohrio stellt ein einer Anfrage zuordenbares Angebot grundsätzlich im Nutzerbereich bereit.
- Von der Bereitstellung können Angebote oder Dateien ausgenommen werden, deren Verarbeitung oder Bereitstellung rechtswidrig, technisch unmöglich oder sicherheitsgefährdend wäre.
- Die von Rohrio manuell eingetragenen Angebotsinformationen dienen ausschließlich der Übersicht.
- Bei Abweichungen zwischen der von Rohrio dargestellten Zusammenfassung und dem Originalangebot ist ausschließlich das vollständige Originalangebot des Anbieters maßgeblich.
- Der Kunde muss das Originalangebot vor einer Bestellung oder einem Vertragsschluss vollständig und eigenverantwortlich prüfen.
- Rohrio schuldet keine bestimmte Anzahl, Qualität oder Vergleichbarkeit von Angeboten.
§ 17 Verträge zwischen Kunden und Anbietern
- Ein Vertrag über die Lieferung von Produkten oder die Erbringung von Leistungen kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande.
- Für Inhalt, Abschluss und Durchführung dieses Vertrags gelten die zwischen dem Kunden und dem Anbieter getroffenen Vereinbarungen.
- Rohrio ist weder Vertreter noch Erfüllungsgehilfe des Kunden oder des Anbieters hinsichtlich des vermittelten Liefer- oder Leistungsgeschäfts.
- Rohrio nimmt keine Angebote oder Bestellungen im Namen einer Vertragspartei an.
- Rohrio übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie für:
a. angebotene oder gelieferte Produkte,
b. technische Eigenschaften,
c. Preise,
d. Lieferfristen,
e. Gewährleistungszusagen,
f. Zahlungsbedingungen,
g. Vertragserfüllung durch den Anbieter.
- Reklamationen, Mängelansprüche, Zahlungsfragen und sonstige Streitigkeiten aus einem vermittelten Geschäft sind unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Anbieter zu klären.
§ 18 Pflichten des Kunden und der Nutzer
- Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet:
a. richtige, vollständige und aktuelle Angaben zu machen,
b. ausschließlich geschäftliche und vom Plattformzweck erfasste Anfragen einzustellen,
c. nur Inhalte und Dateien zu übermitteln, zu deren Nutzung und Weitergabe sie berechtigt sind,
d. sicherzustellen, dass hochgeladene Dateien frei von Schadsoftware sind,
e. keine rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden oder persönlichkeitsverletzenden Inhalte einzustellen,
f. keine unnötigen personenbezogenen Daten zu übermitteln,
g. keine Daten besonderer Kategorien im Sinne des Art. 9 DSGVO hochzuladen,
h. keine Geschäftsgeheimnisse oder vertraulichen Informationen zu übermitteln, deren Weitergabe an ausgewählte Anbieter nicht zulässig ist,
i. Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Patent-, Geschäftsgeheimnis- und Datenschutzrechte, zu beachten,
j. Zugangsdaten nicht weiterzugeben,
k. technische Schutzmaßnahmen und Tarifgrenzen nicht zu umgehen.
- Untersagt sind insbesondere:
a. automatisierte Massenzugriffe ohne Zustimmung von Rohrio,
b. Scraping oder systematisches Auslesen der Plattform oder Anbieterdatenbank,
c. Angriffe auf die technische Infrastruktur,
d. das Einbringen von Schadcode,
e. die Umgehung von Nutzer- oder Anfragegrenzen,
f. die Nutzung fremder Nutzerkonten,
g. die Nutzung der Plattform zur Erstellung einer konkurrierenden Anbieter- oder Produktdatenbank.
- Der Kunde ist für Handlungen seiner Nutzer verantwortlich, soweit diese im Rahmen des Firmenkontos erfolgen und der Kunde sie zu vertreten hat.
- Der Kunde muss Rohrio unverzüglich informieren, wenn:
a. ein Nutzer nicht mehr für das Unternehmen tätig ist,
b. ein Nutzer nicht mehr zur Nutzung berechtigt ist,
c. ein Missbrauch oder Sicherheitsvorfall vermutet wird,
d. Unternehmens- oder Rechnungsdaten unrichtig geworden sind.
- Verletzt der Kunde oder ein Nutzer schuldhaft diese Pflichten und entstehen hierdurch berechtigte Ansprüche Dritter gegen Rohrio, hat der Kunde Rohrio die hierdurch verursachten und erforderlichen Aufwendungen und Schäden zu ersetzen.
- Rohrio wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihm, soweit angemessen, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung geben.
§ 19 Vertrauliche Informationen
- Rohrio behandelt nicht öffentlich bekannte Informationen des Kunden im Rahmen des Plattformbetriebs mit angemessener Vertraulichkeit.
- Die vertragsgemäße Weiterleitung einer Anfrage an ausgewählte Anbieter stellt keine Verletzung dieser Vertraulichkeitspflicht dar.
- Anfragen werden von Rohrio nicht automatisch als vertraulich gekennzeichnet.
- Die in der Anbieterdatenbank enthaltenen Anbieter haben gegenüber Rohrio nicht allgemein eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung für sämtliche Anfragen abgegeben.
- Rohrio kann daher nicht garantieren, dass ein Anbieter technische Zeichnungen, Projektangaben oder sonstige Informationen über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus vertraulich behandelt.
- Der Kunde darf besonders schutzbedürftige Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen nur übermitteln, wenn:
a. die Weiterleitung an die ausgewählten Anbieter zulässig ist und
b. der Kunde die damit verbundenen Risiken geprüft hat.
- Benötigt der Kunde eine besondere Geheimhaltungsvereinbarung, muss er diese eigenverantwortlich unmittelbar mit dem betreffenden Anbieter vereinbaren.
- Rohrio schuldet nicht die Vermittlung oder den Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung.
§ 20 Verfügbarkeit, Wartung und technische Voraussetzungen
- Rohrio bemüht sich um eine angemessene technische Verfügbarkeit der Plattform.
- Eine bestimmte prozentuale Mindestverfügbarkeit oder ein bestimmtes Service-Level wird nicht zugesagt.
- Die Plattform kann insbesondere vorübergehend eingeschränkt oder nicht verfügbar sein aufgrund:
a. planbarer Wartungsarbeiten,
b. kurzfristig erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen,
c. technischer Störungen,
d. notwendiger Updates,
e. Störungen bei Hosting-, Internet-, E-Mail- oder Zahlungsdienstleistern,
f. Angriffen oder sonstigen Sicherheitsvorfällen,
g. Umständen höherer Gewalt.
- Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass die Nutzung möglichst wenig beeinträchtigt wird.
- Dringende Sicherheits- oder Fehlerbehebungsmaßnahmen dürfen ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden.
- Rohrio ist berechtigt, die Plattform technisch weiterzuentwickeln, soweit dadurch die vereinbarte Hauptleistung nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
- Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die für die Nutzung notwendigen technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, insbesondere:
a. einen aktuellen Browser,
b. eine geeignete Internetverbindung,
c. den Zugriff auf die hinterlegten geschäftlichen E-Mail-Adressen,
d. geeignete Programme zum Öffnen von PDF- und Bilddateien.
- Technische Störungen sind Rohrio möglichst genau und unverzüglich per E-Mail an info@rohrio.de mitzuteilen.
- Der Support erfolgt grundsätzlich per E-Mail.
- Es werden keine bestimmten Reaktions- oder Bearbeitungszeiten zugesagt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in der aktuellen Leistungsbeschreibung angegeben ist.
§ 21 Speicherung von Anfragen und Angeboten
- Die Speicherfrist beginnt grundsätzlich mit dem Absenden der jeweiligen Anfrage.
- Es gelten folgende reguläre Speicherfristen:
a. Probeabonnement: ein Monat,
b. Basis: drei Monate,
c. Standard: sechs Monate,
d. Premium: zwölf Monate.
- Sieben Tage vor Ablauf der Speicherfrist kann der Nutzer eine Benachrichtigung per E-Mail erhalten.
- Nach Ablauf der Speicherfrist werden insbesondere gelöscht:
a. die Anfrage,
b. die zugeordneten Angebote,
c. hochgeladene Dateien,
d. Originalangebote und Anhänge,
e. im Nutzerkonto dargestellte Angebotsinformationen.
- Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und die Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen bleiben unberührt.
- Die Plattform ist kein dauerhaftes Archivierungs- oder Dokumentenmanagementsystem.
- Der Kunde und die Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, benötigte Anfragen, Angebote, Rechnungen und sonstige Unterlagen rechtzeitig auf eigenen Systemen zu speichern.
- Rohrio ist nicht verpflichtet, bereits gelöschte Inhalte wiederherzustellen.
- Soweit gelöschte Daten vorübergehend noch in technischen Sicherungskopien enthalten sind, werden sie nicht mehr für operative Zwecke verwendet und im Rahmen der regelmäßigen Überschreibung gelöscht.
§ 22 Löschung eines Nutzerkontos
- Ein Nutzer kann die Löschung seines eigenen Nutzerkontos per E-Mail an info@rohrio.de beantragen.
- Die Anfrage muss von der im Nutzerkonto hinterlegten geschäftlichen E-Mail-Adresse versendet werden.
- Rohrio kann zur Vermeidung einer missbräuchlichen Löschung eine zusätzliche Bestätigung verlangen.
- Mit dem Löschungsantrag bestätigt der Nutzer, dass er berechtigt ist, die Löschung im Namen des Kunden zu veranlassen.
- Vor der endgültigen Löschung wird der Nutzer darauf hingewiesen, dass:
a. der Zugriff auf das Nutzerkonto endet,
b. die Löschung nicht rückgängig gemacht werden kann,
c. keine Übertragung der Anfragen oder Angebote auf einen anderen Nutzer erfolgt,
d. der Nutzer benötigte Angebote und Unterlagen vorher auf eigenen Systemen speichern muss.
- Mit der vollständigen Löschung eines Nutzerkontos werden die diesem Nutzer zugeordneten Anfragen und Angebote gelöscht, soweit:
a. keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen,
b. keine laufenden Rechtsstreitigkeiten betroffen sind,
c. die Daten nicht zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden.
- Eine Übertragung eines Nutzerkontos, seiner Anfragen oder Angebote auf einen anderen Mitarbeiter ist ausgeschlossen.
- Durch die vollständige Löschung wird der betreffende Nutzerplatz wieder frei.
- Eine bloße Sperrung, Nichtnutzung oder Einschränkung einzelner Funktionen gilt nicht als vollständige Löschung und gibt keinen Nutzerplatz frei.
- Ist ein Nutzer nicht mehr für das Unternehmen tätig und kann er die Löschung nicht selbst beantragen, kann ein nachweislich berechtigter Vertreter des Kunden die Löschung beantragen.
- Rohrio kann hierfür einen geeigneten Nachweis der Berechtigung verlangen.
- Die Löschung eines Nutzerkontos stellt keine Kündigung des Firmenabonnements dar.
- Das letzte einem Unternehmen zugeordnete Nutzerkonto kann während eines aktiven Abonnements erst gelöscht werden, nachdem das Abonnement wirksam gekündigt wurde oder auf andere Weise beendet ist.
§ 23 Vorübergehende Sperrung
- Rohrio kann ein Nutzerkonto, einzelne Funktionen oder das gesamte Firmenkonto vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen für:
a. eine missbräuchliche Nutzung,
b. falsche oder irreführende Unternehmensangaben,
c. die Weitergabe von Zugangsdaten,
d. die Umgehung von Nutzer- oder Anfragegrenzen,
e. rechtswidrige Inhalte,
f. Schadsoftware oder sicherheitsgefährdende Dateien,
g. Angriffe auf die Plattform,
h. eine erhebliche Gefährdung anderer Nutzer, Anbieter oder der technischen Infrastruktur,
i. eine Nutzung durch unberechtigte Personen.
- Eine vorübergehende Sperrung kann ohne vorherige Ankündigung erfolgen, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr, zur Sicherung der Plattform oder zum Schutz Dritter erforderlich erscheint.
- Rohrio wird den Kunden über die Sperrung und deren wesentlichen Grund informieren, soweit dadurch keine Sicherheitsmaßnahmen, Ermittlungen oder gesetzlichen Verpflichtungen beeinträchtigt werden.
- Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Sperrgrund beseitigt und eine weitere Gefährdung nicht zu erwarten ist.
- Die Rechte zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
§ 24 Außerordentliche Kündigung
- Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.
- Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände und der Interessen beider Parteien die Fortsetzung des Vertrags bis zum regulären Ende nicht zugemutet werden kann.
- Beruht der wichtige Grund auf einer behebbaren Vertragsverletzung, wird vor der außerordentlichen Kündigung grundsätzlich:
a. eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt oder
b. eine Abmahnung ausgesprochen.
- Eine vorherige Abmahnung oder Abhilfefrist ist insbesondere entbehrlich, wenn:
a. ein vorsätzlicher Angriff auf die Plattform erfolgt,
b. Schadsoftware vorsätzlich verbreitet wird,
c. eine Straftat begangen oder vorbereitet wird,
d. das Unternehmen oder der Nutzer Rohrio erheblich getäuscht hat,
e. Zugangsdaten vorsätzlich an unberechtigte Dritte weitergegeben werden,
f. tarifliche Begrenzungen vorsätzlich technisch umgangen werden,
g. besonders schwere rechtswidrige Inhalte übermittelt werden,
h. eine unmittelbare erhebliche Gefahr für die Plattform oder Dritte besteht,
i. andere besondere Umstände eine sofortige Vertragsbeendigung rechtfertigen.
- Bei einer wirksamen außerordentlichen Kündigung kann der Zugang zur Plattform sofort beendet werden.
- Soweit die außerordentliche Kündigung auf einer vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzung beruht, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung für die laufende Abrechnungsperiode.
- Gesetzliche Erstattungs-, Minderungs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
- Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die außerordentliche Kündigung nicht ausgeschlossen.
§ 25 Nutzungsrechte an der Plattform
- Sämtliche Rechte an der Plattform, ihrer Software, Gestaltung, Struktur, Datenbank und den von Rohrio erstellten Inhalten verbleiben bei Rohrio oder den jeweiligen Rechteinhabern.
- Für die Dauer eines aktiven Probeabonnements oder kostenpflichtigen Abonnements erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die vertragsgemäße Nutzung beschränktes Recht, die Plattform durch die zugelassenen Nutzer zu verwenden.
- Das Nutzungsrecht darf ausschließlich für die eigenen geschäftlichen Zwecke des Kunden ausgeübt werden.
- Nicht gestattet sind insbesondere:
a. die Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung wesentlicher Plattformbestandteile,
b. das systematische Auslesen der Anbieterdatenbank,
c. die Weiterveräußerung oder Unterlizenzierung des Plattformzugangs,
d. die technische Rekonstruktion, soweit sie nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist,
e. die Nutzung zum Aufbau eines konkurrierenden Dienstes.
- Der Kunde räumt Rohrio an den von ihm eingestellten Inhalten die für die Vertragserfüllung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein.
- Diese Rechte umfassen insbesondere das Recht, Inhalte:
a. zu speichern,
b. technisch zu verarbeiten,
c. intern darzustellen,
d. an ausgewählte Anbieter weiterzuleiten,
e. den beteiligten Nutzern und Anbietern zugänglich zu machen.
- Die Rechteeinräumung ist auf die Dauer und den Zweck der Vertragserfüllung beschränkt.
- Der Kunde sichert zu, über die hierfür erforderlichen Rechte und Berechtigungen zu verfügen.
- Rechte an Angeboten und sonstigen Inhalten eines Anbieters verbleiben beim jeweiligen Anbieter oder Rechteinhaber.
§ 26 Datenschutz
- Rohrio verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
- Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf rohrio.de.
- Die Datenschutzerklärung ist kein Bestandteil dieser AGB, sondern erfüllt die gesetzlichen Informationspflichten über die Datenverarbeitung.
- Der Kunde ist für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm und seinen Nutzern übermittelten personenbezogenen Daten verantwortlich.
- Der Kunde darf insbesondere keine personenbezogenen Daten Dritter übermitteln, wenn hierfür keine ausreichende Rechtsgrundlage oder Berechtigung besteht.
- Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine Mitarbeiter über die Nutzung der Plattform und die damit verbundene Verarbeitung ihrer geschäftlichen Kontaktdaten zu informieren.
§ 27 Haftung von Rohrio
- Rohrio haftet unbeschränkt:
a. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
c. bei ausdrücklich übernommenen Garantien,
d. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
e. nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Rohrio nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
- Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Rohrio.
- Rohrio haftet nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Angaben, die vom Kunden, einem Nutzer oder einem Anbieter stammen, soweit Rohrio nicht eine eigene Pflichtverletzung zu vertreten hat.
- Rohrio haftet nicht für:
a. ausbleibende Angebote,
b. unpassende oder unwirtschaftliche Angebote,
c. fehlerhafte Lieferzeitangaben eines Anbieters,
d. die Bonität oder Leistungsfähigkeit eines Anbieters,
e. Mängel gelieferter Produkte,
f. Vertragsverletzungen eines Anbieters,
g. Streitigkeiten zwischen Kunde und Anbieter,
soweit Rohrio nicht eine eigene Pflichtverletzung zu vertreten hat.
- Bei einer lediglich organisatorischen Zusammenfassung eines Angebots ist das Originalangebot maßgeblich. Rohrio haftet für Übertragungsfehler nur nach den vorstehenden Haftungsregeln.
- Der Kunde ist verpflichtet, wichtige Angebote, Rechnungen und Unterlagen rechtzeitig auf eigenen Systemen zu sichern.
- Soweit der Kunde eine erforderliche und zumutbare Sicherung unterlässt, ist eine Haftung für Datenverlust auf den Schaden begrenzt, der auch bei ordnungsgemäßer Sicherung eingetreten wäre.
- Gesetzliche Mitverschuldensregelungen bleiben unberührt.
§ 28 Höhere Gewalt
- Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf einem Ereignis höherer Gewalt beruht, das außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegt.
- Hierzu können insbesondere gehören:
a. Naturkatastrophen,
b. Krieg oder Terroranschläge,
c. behördliche Maßnahmen,
d. großflächige Strom- oder Telekommunikationsausfälle,
e. erhebliche Störungen des Internets,
f. nicht von Rohrio verursachte Ausfälle wesentlicher Infrastruktur,
g. Arbeitskämpfe,
h. Epidemien oder Pandemien,
i. schwerwiegende Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen.
- Die betroffene Partei wird die andere Partei über das Ereignis und die voraussichtliche Dauer informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist.
- Die betroffenen Leistungspflichten ruhen für die Dauer des Ereignisses.
- Dauert das Ereignis länger als drei Monate an und ist ein Ende nicht absehbar, können beide Parteien den Vertrag außerordentlich kündigen.
- Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 29 Änderungen der Plattform und dieser AGB
- Rohrio darf technische, organisatorische und redaktionelle Änderungen an der Plattform vornehmen, soweit:
a. sie zur Fehlerbehebung oder Sicherheit erforderlich sind,
b. sie gesetzliche oder behördliche Anforderungen umsetzen,
c. sie der technischen Weiterentwicklung dienen und
d. die vereinbarte Hauptleistung hierdurch nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
- Rohrio kann diese AGB für zukünftige Abrechnungsperioden ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund:
a. geänderter Gesetze oder Rechtsprechung,
b. behördlicher Anforderungen,
c. notwendiger Sicherheitsmaßnahmen,
d. technischer Weiterentwicklungen,
e. Änderungen eingesetzter Zahlungs-, Hosting- oder Infrastrukturleistungen,
f. der Beseitigung von Regelungslücken oder Unklarheiten.
- Änderungen dürfen das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Kunden verschieben.
- Änderungen, die Preise, Tarifgrenzen, die Hauptleistung oder andere wesentliche Vertragsbestandteile betreffen, werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden für eine zukünftige Abrechnungsperiode wirksam.
- Die Zustimmung kann durch einen registrierten und entsprechend berechtigten Nutzer des Unternehmens erteilt werden.
- Wird einer wesentlichen Änderung nicht zugestimmt, endet das bestehende Abonnement spätestens mit Ablauf der laufenden Abrechnungsperiode, sofern es nicht zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt werden kann.
- Sonstige Änderungen werden dem Kunden grundsätzlich mindestens vier Wochen vor ihrem vorgesehenen Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.
- Der Kunde kann einer sonstigen Änderung bis zum vorgesehenen Inkrafttreten widersprechen.
- Im Fall eines Widerspruchs kann das Vertragsverhältnis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode beendet werden, wenn eine Fortführung zu den bisherigen Bedingungen für Rohrio rechtlich, technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
- Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Abrechnungsperioden.
§ 30 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die:
a. rechtskräftig festgestellt,
b. von Rohrio unbestritten oder
c. entscheidungsreif sind.
- Diese Einschränkung gilt nicht für Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
§ 31 Übertragung des Vertrags
- Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Rohrio auf einen Dritten übertragen.
- Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden, wenn berechtigte Interessen von Rohrio nicht beeinträchtigt werden.
- Rohrio kann den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensübertragung, Umwandlung oder Übertragung des Plattformbetriebs auf einen Rechtsnachfolger übertragen.
- Rohrio wird den Kunden hierüber rechtzeitig informieren.
- Werden berechtigte Interessen des Kunden durch eine solche Übertragung erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde das Abonnement zum Zeitpunkt der Übertragung außerordentlich kündigen.
§ 32 Individuelle Sondervereinbarungen und Vertretungsbefugnis
- Rohrio bietet im Rahmen des standardisierten Plattformbetriebs grundsätzlich keine individuell ausgehandelten Sonderbedingungen an.
- Mitarbeiter, Supportkräfte, technische Dienstleister und sonstige Beauftragte von Rohrio sind nicht berechtigt, von diesen AGB abweichende mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zu treffen.
- Abweichende Vereinbarungen können ausschließlich durch die Geschäftsführerin von Rohrio oder eine von ihr ausdrücklich hierzu bevollmächtigte Person bestätigt werden.
- Eine solche Bestätigung soll in Textform erfolgen.
- Gesetzlich zwingende Regelungen über den Vorrang tatsächlich getroffener Individualvereinbarungen bleiben unberührt.
- Der Kunde kann sich nicht auf eine abweichende Erklärung einer erkennbar nicht vertretungsberechtigten Person berufen.
§ 33 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von Rohrio.
- Rohrio ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 34 Schlussbestimmungen
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Der Vertragstext, die Bestelldaten und die vom Kunden akzeptierte AGB-Version werden nach Maßgabe der gesetzlichen und betrieblichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
- Individuelle Abreden haben, soweit sie trotz der Beschränkung in § 32 wirksam getroffen wurden, gesetzlichen Vorrang.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- An die Stelle einer unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Gleiches gilt, wenn diese AGB eine unbeabsichtigte Regelungslücke enthalten.
- Hinweise zur Online-Streitbeilegung oder Verbraucherschlichtung finden keine Anwendung, da Rohrio keine Verträge mit Verbrauchern abschließt.
Stand: 20. Juli 2026